Wir verstehen aufgrund eigener Erfahrung, dass Kostensicherheit wichtig ist. Es ist daher für uns selbstverständlich, über anfallende Gebühren zu sprechen.
Grundsätzlich richtet sich die anwaltliche Vergütung nach den Bestimmungen des Rechsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In zahlreichen Fällen ist es jedoch zweckmäßiger, eine vom Aufwand abhängige Gebührenvereinbarung zu treffen. Sprechen Sie uns darauf an.
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Anwaltskanzlei Hebler
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