Wo die Streitvermeidung oberste Priorität genießt, steht an erster Stelle der anwaltlichen Tätigkeit die Beratung im Vorfeld rechtsrelevanter Vorgänge, insbesondere zur Gestaltung von Verträgen. Selbstverständlich werden auch vorgelegte Verträge (z.B. Kaufverträge über neue und gebrauchte Immobilien, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Architektenverträge etc.) geprüft oder Vertragsverhandlungen begleitet. In diesen Bereich fällt auch die Gestaltung und Prüfung von "Allgemeinen Geschäftsbedigungen".
Als besondere Leistung wird von der Anwaltskanzlei Hebler eine "baubegleitende Rechtsberatung" angeboten, im Rahmen derer alle während der Realisierung eines Bauvorhabens anfallenden Fragen schnell und unbürokratisch und daher kosteneffektiv gelöst werden können. Zudem können wir selbstverständlich den juristischen Teil Ihres Bauprojektes unter der Überschrift "juristisches Bauprojektmanagement" auch aktiv begleiten.
Sollte sich jedoch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, werden Ihre Interessen mit Nachdruck einerseits und mit dem stets gebotenen Blick auf die Wirtschaftlichkeit andererseits vertreten.
Für kleinere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bis hin zu mittelständischen Unternehmen, für die eine eigene Rechtsabteilung wirtschaftlich nicht rentabel ist, bildet unsere Kanzlei die externe Rechtsabteilung. Von der Vertragsprüfung über die Beratung in allen rechtlichen Fragen bis zur Formulierung einzelner Schreiben können juristische Leistungen so unkompliziert, kostengünstig und effizient abgerufen und erbracht werden. Im Streitfalle übernehmen wir Ihre Vertretung.
Sie wollen einen Vertrag abschließen, der auf den Kauf eines Grundstücks, eines Hauses, einer Eigentumgswohnung oder die Errichtung einer Immobilie abzielt und benötigen eine zeitnahe Prüfung des Ihnen vorliegenden Vertrages. Dabei kann es sich um einen
handeln.
Wir prüfen den Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf und übermitteln Ihnen dazu eine zusammenfassende Bewertung mit Empfehlung, eine detaillierte Auswertung mit Verhandlungstipps oder konkrete Vorschläge für Formulierungsänderungen - je nach Wunsch.
Sie nehmen telefonisch, per Fax oder per Mail Kontakt zu uns auf, schildern Ihr Anliegen und erhalten schriftlich allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf und den üblichen Kosten. Schneller geht es natürlich, wenn Sie uns gleich den zu prüfenden Vertrag übermitteln und kurz schildern, in welchem Umfang und welchem zeitlichen Rahmen Sie eine Prüfung oder Beratung benötigen. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, welche konkreten Kosten für Sie entstehen bis wann wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung übermitteln können. Danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Bis dahin ist für Sie alles kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich werden die Informationen, die Sie uns übermitteln, absolut vertraulich behandelt - auch wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
Mit dem Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie eine Rechnung über die vereinbarten Gebühren.
Gelegentlich besteht auch nach dem Kauf einer Immobilie oder während des Bauens noch Klärungsbedarf. Wir kennen Ihren Vertrag und können Sie dann kurzfristig zu günstigen Konditionen, die in der Regel vom Aufwand abhängen, unterstützen - notwendigenfalls auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Kontakt:
Anwaltskanzlei Hebler
Mittelstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 0 22 41 / 92 67 50
Fax: 0 22 41 / 92 67 51
E-Mail: info[ad]kanzlei-hebler.de